Unterstützungsmöglichkeiten

Betrifft: Unterstützungsmöglichkeiten bei Einkommensausfällen (Rundschreiben der IG Autoren/Autorinnen)

Unterstützungsmöglichkeiten bei Einkommensausfällen
Folgende Unterstützungsmöglichkeiten für Autorinnen und Autoren und Einrichtungen im Literaturbetrieb bestehen derzeit:
1. Die Literar-Mechana hat einen Sonderfonds mit einer Million Euro aus den SKE-Mitteln eingerichtet und leistet für Mitglieder, die hauptberuflich bzw. freiberuflich schriftstellerisch tätig sind, Zuschüsse zu Honorarausfällen bei ersatzlos ausgefallenen Veranstaltungen. Die Einreichung ist formlos unter der Adresse rauch@literar.at (Frau Petra Rauch-Schmithausen) mit Angabe der ausgefallenen Veranstaltung(en) und Honorare sowie Angaben zur deshalb eingetretenen Notlage möglich. Honorarausfälle im größeren finanziellen Ausmaß können nicht kompensiert werden. Voraussetzung ist die bereits bestehende Mitgliedschaft, Wohnort und Staatszugehörigkeit spielen keine Rolle. (weitere Informationen siehe https://literar.at)
Darüber hinausgehende Unterstützungsmaßnahmen sind derzeit in Planung.
2. In der Bundeswirtschaftskammer wurde ein Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer/innen, Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Beschäftigten und Neue Selbständige, somit auch für Kunst- und Kulturschaffende, eingerichtet. Unterstützt wird in Notfällen mit einer sofortigen Einmalzahlungen von 500 Euro (Einkommen unter 6000 Euro) oder 1000 Euro (Einkommen über 6000 Euro). Weitere Unterstützungen von bis zu 3x monatlich 2000 Euro sind in Planung. Detail-Informationen gibt es unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
3. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat eine Kunst und Kultur-Hotline zur Beratung eingerichtet, sie sie ist Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 01 53115 DW 202 555 aus ganz Österreich erreichbar. Die Berater/innen sind Fachexpert/innen, die bei allgemeinen Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch in Fragen zu gesetzlichen Bestimmungen Auskunft geben.
4. Der Unterstützungsfonds des ksfv https://www.ksvf.at wurde zu einem mit bis zu 5 Millionen Euro dotierten Covid-19-Fonds umgewandelt und unterstützt in Notfällen mit Einmalzahlungen von 500 Euro (Einkommen unter 6000 Euro) oder 1000 Euro (Einkommen über 6000 Euro). Unterstützungen werden nur für Kunst- und Kulturschaffende geleistet, die nicht im Härtefallfonds berücksichtigt werden. Einzelheiten sind unter https://www.ksvf.at/covid-19.html zu erfahren. Der Fonds ist für Künstler/innen und Kulturvermittler/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich zugänglich. Weitere Unterstützungsmaßnahmen des Fonds sollen ausgearbeitet werden.
5. Die Stadt Wien stellt 1 Million Euro für einmalige Arbeitsstipendien zur Verfügung.
Freischaffende Künstler/innen aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Bildende Kunst, Neue Medien und Film sowie freiberufliche Wissenschaftler/innen können ab 2.4.2020 bis zum 29.4.2020 um einmalige Arbeitsstipendien in der Höhe von bis zu 3.000 Euro bei der Stadt Wien ansuchen. Die genauen Einreichmodalitäten können auf der Webseite der Kulturabteilung der Stadt Wien eingesehen werden: https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/ Der Fonds ist derzeit erschöpft. Neue Einreichungen sind erst nach Aufstockung der Mittel möglich.
6. Initiative „Stiftungen helfen Künstlern“. Die Gemeinnützige Privatstiftung Philanthropie Österreich möchte Hilfe bieten, wo staatliche Maßnahmen nicht greifen. es soll seitens des österreichischen Stiftungssektors sichergestellt werden, dass finanzielle Hilfe schnell und unbürokratisch bei wirklich allen Betroffenen ankommt.“ Bei der Initiative „Stiftungen helfen Künstlern“ können alle Kultur schaffenden Einzelpersonen einen Antrag auf Unterstützung stellen, die seitens des Corona-Härtefallfonds und des Künstler-Sozialversicherungsfonds aufgrund ihres rechtlichen Status keine Unterstützung erhalten. Ebenso können begründete Härtefälle eingebracht werden, wenn die Mittel aus den beiden Fonds nicht ausreichen, um die persönliche Lebenssituation abzusichern. Die Entscheidung der Vergabe erfolgt über einen
Beirat. Alle Informationen über Antragskriterien und benötigte Unterlagen sind unter
www.stiftung-oesterreich.at zu finden.
7. Nicht mehr rückrufbare Ausgaben aus Kunst und Kulturförderungsmitteln des Bundes für abgesagte Veranstaltungen werden lt. Auskunft des Bundesministeriums für Kunst,
Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Gänze als widmungsgemäß verwendete Fördermittel anerkannt, Ausfallshonoraren können ausbezahlt werden. Rückfragen für den jeweils zutreffenden konkreten Fall sind empfehlenswert. Detaillierte Informationen des Kunst- und Kulturstaatssekretariats und die Kontaktmöglichkeiten sind
unter https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html zu finden.
8. Ähnliche Regelungen wie der Bund haben auch die Bundesländer getroffen. Noch offene Förderungsansuchen in den Bundesländern sollen umgehend behandelt, offene Beträge von Jahresförderungen zur Gänze ausbezahlt werden. Soforthilfefonds bestehen inzwischen auch in etlichen Bundesländern. Diesbezügliche Informationen sind u.a. unter folgenden Adressen zu finden:
Burgenland https://www.burgenland.at/themen/kultur/kulturnews/detail/news/information-betreffend-kunst-kultur-und-bildungsfoerderungen-des-landes-burgenland/
Kärnten https://www.kulturchannel.at
https://www.kulturstiftung.at/solidaritaetsfonds/
Niederösterreich http://www.noe.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Anlaufstelle_Kulturschaffende.html
Oberösterreich https://www.land-oberoesterreich.gv.at
Salzburg https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur
Steiermark https://www.kultur.steiermark.at/cms/ziel/156773818/DE/
soforthilfe-kultur@stmk.gv.at
Tirol https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/kunst-kultur/abteilung/Corona-
Virus/INFO_15_Informationsblatt_zum_Corona-Virus.pdf
Vorarlberg https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg
Wien https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/
9. Zur Information über betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten und Erleichterungen steht auch das Informationsportal https://www.bmdw.gv.at/Themen/International/covid-
19.htm zur Verfügung.
10. Um den Buchverkauf möglichst ungehindert aufrecht zu erhalten, haben verschiedene Portale Linksammlungen von Buchhandlungen angelegt, die über Online-Shops den Buchkauf ermöglichen. Neben der Link-Sammlung von Online-Buchhandlungen des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels (http://www.buecher.at/buchhandlungen-mit-onlineshops/#more-
26772) besteht auch eine private Initiative, die über Online-Versandmöglichkeiten von
Buchhandlungen Auskunft gibt https://nunukaller.com
Gerhard Ruiss
IG Autorinnen Autoren
Wien, 14.4.2020